Zum Inhalt springen
15. September 2026

Was Eigentümer und Verwalter über die Räum- und Streupflicht wissen sollten

Wer im Winter für geräumte Wege haftet, welche Zeiten gelten und warum die Dokumentation im Schadensfall entscheidet.

Streugut wird auf einer gepflasterten Fläche für den Winterdienst ausgebracht

Die Räum- und Streupflicht trifft zunächst die Gemeinde, wird aber in den meisten Kommunen per Satzung auf die Anlieger übertragen. Für Eigentümer und Verwalter bedeutet das: Wer die Pflicht nicht erfüllt, haftet für Stürze auf dem Gehweg vor dem Objekt.

Übertragung auf einen Dienstleister

Die Pflicht lässt sich vertraglich auf einen Dienstleister übertragen. Vollständig entlastet ist der Eigentümer damit allerdings nicht, denn die Auswahl- und Überwachungspflicht bleibt bestehen. Deshalb sollte der Vertrag klar regeln, welche Flächen erfasst sind, in welchem Zeitfenster geräumt wird und wie die Durchführung nachgewiesen wird.

Warum die Dokumentation zählt

Kommt es zu einem Sturz, stellt sich vor Gericht immer dieselbe Frage: Wurde zum fraglichen Zeitpunkt geräumt und gestreut? Ohne Nachweis lässt sich das nicht belegen. Eine Einsatzdokumentation mit Datum, Uhrzeit, Fläche und eingesetztem Streugut ist deshalb kein Papierkram, sondern die eigentliche Absicherung.

Dieser Beitrag ist ein Entwurf und ersetzt keine Rechtsberatung. Die konkreten Pflichten ergeben sich aus der jeweiligen kommunalen Satzung.

Sie suchen einen verlässlichen Partner für Ihr Objekt?

Beschreiben Sie uns kurz Ihr Objekt, seine Größe und den gewünschten Leistungsumfang. Sie erhalten ein konkretes Angebot, das zu Ihrem Bedarf passt.